Aus der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit. Sie haben schon seit längerem diese Geschäftsidee, die Ihnen einfach nicht aus dem Kopf geht? Leider hat ihre letzte Anstellung gerade geendet und Sie befinden sich aktuell „in transition“ – der Zeitpunkt für eine Gründung ist also gerade nun wirklich nicht optimal? Oder vielleicht doch?

Die Gründung eines eigenen Unternehmens als Weg aus der Arbeitslosigkeit – kann das gut gehen? Wir sagen „ja“ – denn der Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit zielt genau darauf ab. Doch wer genau kann diese Förderung beantragen? Welche Gründungsvorhaben sind für den Gründungszuschuss geeignet und in welcher Höhe / Dauer erfolgt der Zuschuss? All das und den Weg zur erfolgreichen Beantragung finden Sie hier.

WER KANN DEN GRÜNDUNGSZUSCHUSS BEANTRAGEN?

Die Arbeitsagentur unterstützt Existenzgründerinnen und Existenzgründer beim Aufbau einer Selbstständigkeit aktiv. Anspruch auf den Gründungszuschuss haben arbeitslose Menschen, die bei der Agentur für Arbeit gemeldet sind. Wesentlich für die Förderung ist, dass die/der Gründer:in den Antrag zu einem Zeitpunkt stellt, an dem noch über 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG 1) bestehen.

Darüber hinaus wirkt es sich positiv auf die Gewährung des Gründungszuschusses aus, wenn die Aufnahme von Arbeit als Angestellte:r oder Arbeiter:in des/der Arbeitslosen unwahrscheinlich ist. Eine Selbstständigkeit stellt in diesem Fall eine attraktive Alternative zur Sicherung des Lebensunterhalts anstelle des Arbeitslosengeldes dar.

Sie sind also vielleicht schon länger auf der Suche? Wenn es z.B. in Ihrer Branche anstellungsmäßig aktuell schwierig ist, Sie immer schon ihr/e „eigener Chef:in“ sein wollten und noch gut 5 Monate Arbeitslosengeld bekommen, lohnt es sich hier weiter zu lesen.

WAS KANN MIT GRÜNDUNGSZUSCHUSS GEFÖRDERT WERDEN?

Die Rechtsgrundlage befindet sich § 93 SGB III. Förderbar ist die Aufnahme der selbständigen Tätigkeit. Die Voraussetzungen sind, dass es sich dabei um eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche Selbstständigkeit handelt, die dann auch die Arbeitslosigkeit beendet. Nebensache ist, ob es sich um eine gewerbliche oder freiberufliche Selbstständigkeit handelt.

Der Gründungszuschuss ist daher für die Existenzgründung von Handwerk bis Kunst denkbar. Ob Sie also ein Gewerbe anmelden oder ihre Tätigkeit als „Freiberufler:in“ Ihren Kunden:innen anbieten, spielt an dieser Stelle keine Rolle.

WELCHE HÖHE UND DAUER HAT DIE UNTERSTÜTZUNG?

Doch was genau bekommen Sie nun? Nach der Bewilligung des Gründungszuschusses für ein Unternehmen, erhält der/die Empfänger:in zunächst 6 Monate lang Gründungsförderung. Diese erste Förderphase kann um weitere 9 Monate verlängert werden. Es werden also zwei Phasen der Förderung unterschieden:

Phase 1: Der/Die Gründer:in erhält 6 Monate lang die Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds plus eines Zuschusses von 300 Euro.

Phase 2: Die Verlängerung der Förderphase durch einen Zuschuss in Höhe von 300 Euro für weitere 9 Monate. Der Übergang zwischen den Phasen erfolgt nicht automatisch, sondern muss vom Gründer / von der Gründerin gesondert beantragt und begründet werden.

Der Zuschuss in Höhe von 300 Euro dient in beiden Fällen der sozialen Absicherung, da die Sozialversicherungen ab dem Zeitpunkt der Gründung vom Existenzgründer / der Existenzgründerin selber gedeckt werden müssen und nicht länger von der Bundesagentur für Arbeit getragen werden. Zu beachten ist jedoch, dass bei einer Selbständigkeit sowohl Arbeitnehmer:innen – als auch Arbeitgeber: innen-Anteil der Versicherungskosten anfallen. Im besten Fall sind erste Umsätze aus Ihrer selbstständigen Tätigkeit bereits in Sicht.

WIE GENAU BERECHNET SICH DER GRÜNDERZUSCHUSS?

Aber was bekommen Sie nun genau? Was landet am Ende als Unterstützung auf Ihrem Konto? Hier werden mehrere Faktoren berücksichtigt.

Die Berechnung:

Die Berechnung beginnt mit Ihrem ehemaligen Gehalt bzw. Ihrem Arbeitslosengeld. Es werden 60% des Nettogehaltes (67% bei Arbeitnehmer: innen mit Kind) also die Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes (ALG i) als Basis herangezogen.

In den Monaten 1 – 6 beträgt der Gründungszuschuss den Betrag des Arbeitslosengelds + 300 €

In den Monaten 9 – 15 beträgt der Gründungszuschuss 300 €

Die Verlängerung:

Nach der Aufnahme der Selbständigkeit ist die Verlängerung vor allem für den Lebensunterhalt gedacht. Der/Die Gründer: in stellt einen neuen Antrag mit den wesentlichen Informationen über den bisherigen Erfolg des Unternehmens – die Umsätze und Kosten, sowie die geplanten Maßnahmen zur Absicherung und Steigerung des Gewinns. Es hier darum zu zeigen, dass Sie mit Ihrer selbständigen Tätigkeit auf dem richtigen Weg sind. Ein Rechtsanspruch auf die weiterführende Unterstützung besteht jedoch nicht. An dieser Stelle kann Beratung durch entsprechende Experten: innen sinnvoll sein. Die Suche erleichtert Ihnen entsprechende Gründerplattformen.

WELCHE VORAUSSETZUNGEN HAT DIE FÖRDERUNG?

Aber was ist nun konkret nötig, um Ihre Förderung zu erhalten? Wenn Sie den Gründungszuschuss beantragen möchten, sollten Sie die folgende Voraussetzungen vor der Beantragung überprüfen.

  1. Sie sind bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
  2. Die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit ist eher unwahrscheinlich.
  3. Es bestehen mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG i). (Für Empfänger: innen von ALG ii besteht kein Anspruch auf Gründungszuschuss.)
  4. Die Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Tätigkeit, darf erst nach der Antragstellung auf Förderung aufgenommen werden.
  5. Der letzte Gründungszuschuss liegt über 24 Monate zurück.
  6. Der/Die Antragsteller: in erfüllen alle Qualifikation wie z.B. Meisterbrief für die geplante Existenzgründung.
  7. Ein Businessplan zeigt die Tragfähigkeit der Existenzgründung sowie die fachliche und persönliche Eignung des Gründers / der Gründerin.
  8. Ein Finanzplan zeigt, dass der Gründungszuschuss während der ersten 6 Monate zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird.
  9. Die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Gründungsvorhabens wurde eingeholt.

Klingt kompliziert? Ist es mit etwas Vorbereitung aber gar nicht und – es lohnt sich. Wie können Sie nun bei der Beantragung der Förderung strategisch vorgehen?

WIE SIEHT DER ERSTE SCHRITT AUS?

Jetzt mal der Reihe nach. Sind Sie aktuell arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht, ist es zunächst ratsam Ihre/n Ansprechpartner: in bei der Bundesagentur für Arbeit nach Informationen zum Thema Selbstständigkeit und Gründungszuschuss zu fragen. Mit einer kurzen Nachricht über das Kontaktformular auf Ihrem Profil, ist der erste Grundstein der Beratung gelegt. Ihr/e Arbeitsvermittler: in steht Ihnen bei Fragen und für Anregungen zum weiteren Vorgehen zur Seite.

Stimmen Sie sich hier zunächst Grundlegend ab, denn am Ende ist der Gründungsausschuss eine Ermessensleistung der Arbeitsagentur. Das heißt, dass es keinen Rechtsanspruch auf den Gründungszuschuss gibt und die Arbeitsagentur im jeweiligen Einzelfall entscheidet. Jedem Antrag sollte daher gute Vorbereitung vorausgehen.

WELCHE WEITEREN SCHRITTE SIND SINNVOLL?

Konnten Sie die formalen Voraussetzungen klären, wird es nun spannend. Im nächsten Schritt starten Sie mit der konkreten Planung Ihres Gründungsvorhabens. Doch wie können Sie die vielen guten Ideen und Gedanken am besten strukturieren?

DER BUSINESSPLAN

Ein Businessplan ist eine sehr gute Grundlagen für jede Existenzgründung. Er bringt das wesentliche auf den Punkt und ordnet das Vorgehen. Sie müssen das Rad jedoch nicht neu erfinden. Suchen Sie sich einfach eine passende Vorlage im Internet (Tipp: Suchbegriff „Businessplan + geplante Branche / Tätigkeit“) und starten Sie los. Arbeiten Sie die Themen einfach nach einander ab.

In Ihrem Inhaltsverzeichnis sollten sich folgende Überschriften wiederfinden:

  • Geschäftsidee & Alleinstellungsmerkmal
  • Zielgruppe & Kundennutzen
  • Ziele und Meilensteine
  • Marketing
  • Gründerprofil
  • Markt- und Konkurrenzanalyse
  • Rechtsform und Unternehmensorganisation

Der Businessplan muss aber keine Doktorarbeit werden. Legen Sie der Agentur für Arbeit das wesentliche offen. Was bieten Sie wem an und wie werden Sie damit erfolgreich sein.

DER FINANZPLAN

Auch eine realistische Kalkulation der Kosten, Preisen, Zielumsätzen und Gewinnen ist wichtig – nicht nur für die Agentur auch für Sie selbst. Schließlich wollen Sie abschätzen können wann Ihr „Unternehmerlohn“ Ihren Lebensunterhalt decken wird. Hier geht es vor allem, um das Thema der sozialen Absicherung.

Es empfiehlt es sich mit Szenarien von „worst-case“ bis „best-case“ zu arbeiten. Berücksichtigen Sie hier auch steuerliche Aspekte. Für den Antrag auf Gründungszuschuss wird eine Rentabilitätsplanung über 3 Jahre und eine Liquiditätsrechnung über 24 Monate benötigt. Aber auch hier gilt Qualität vor Quantität. Wie werden Sie mit Ihrer Selbstständigkeit genug verdienen, um Ihre Arbeitslosigkeit möglichst rasch zu beenden.

DIE FACHKUNDIGE STELLUNGNAHME

Bei der fachkundigen Stellungnahme geht es um ein Gutachten, das die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihres Vorhabens bestätigt. Hierbei geht es nicht um Kritik an Ihrer Geschäftsidee sondern lediglich um die Einschätzung eines Fachmannes /einer Fachfrau – das kann die IHK / HWK, eine Bank, ein/er Steuerberater/in oder auch ein anderes Beratungsunternehmen sein.

DAS FAZIT

Sie haben eine gute Geschäftsidee – trauen Sie sich – gründen Sie. Zeigen Sie, dass Sie mit Ihrer Existenzgründung und mit Hilfe des Gründungszuschusses ein Unternehmen gründen, dass Ihnen eine langfristige Perspektive und ein nachhaltiges Auskommen ermöglicht.

Die Agentur für Arbeit unterstützt Sie gegebenenfalls sogar dabei.