Beinahe jeder dritte Deutsche hat schon einmal Mobbing am Arbeitsplatz erfahren. Zu dieser erschreckenden Erkenntnis gelangt eine aktuelle YouGov-Umfrage in Kooperation mit Statista.

Doch was genau ist eigentlich Mobbing? Wo beginnt Mobbing am Arbeitsplatz? Welche Folgen hat das Mobbing bei der Arbeit für die Opfer? Ist Mobbing am Arbeitsplatz strafbar? Und was kann man als Opfer gegen das Mobbing unternehmen, welche Rechte hat man?

Diese Fragen stellen das Inhaltsverzeichnis für diesen Artikel dar. Alle wichtigen Informationen zum Thema „Mobbing am Arbeitsplatz“ haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst, außerdem Handlungsempfehlungen für Betroffene und für die Chefin bzw. den Chef und die Kolleginnen und Kollegen von Betroffenen.

WAS VERSTEHT MAN UNTER MOBBING IM ALLGEMEINEN?

Konflikte wird es immer geben, sie gehören zu unserem Privatleben und zu unserem Arbeitsleben dazu. Unter dem Begriff „Mobbing“ wird aber mehr als nur einfache Meinungsverschiedenheiten oder ein eskalierter Konflikt zwischen Kollegen verstanden. Mobbing beschreibt laut Definition Gewalt, die durch das wiederholte und regelmäßige, vorwiegend seelische Schikanieren, Quälen und Verletzen eines einzelnen Menschen durch eine beliebige Art von Gruppe oder Einzelperson charakterisiert ist.

So weit die offiziellen Definitionen. Wichtig ist dabei vor allem, zu betonen, dass sich wiederholende Verhaltensmuster im Vordergrund stehen, keine einzelnen Handlungen.

Eine besondere Belastung für die Mobbing Opfer ergibt sich dadurch, dass die Beteiligten (Täterinnen bzw. Täter und Mobbing Opfer) unterschiedliche Einflussmöglichkeiten auf die Mobbing Handlungen haben. Eine Person ist einer anderen Person unter- beziehungsweise überlegen, es liegen also ungleiche Machtverhältnisse vor.

Zu den typischen Mobbinghandlungen gehören laut Definition u. a. Demütigen, Anfeinden, Diskriminieren, Verbreiten falscher Tatsachenbehauptungen, Zuweisen sinnloser Aufgaben und anderweitiger Machtmissbrauch, Gewaltandrohung oder -handlungen, soziale Ausgrenzung oder eine fortgesetzte, unangemessene Kritik an einer Person oder ihrem Tun, die einer Tyrannei bzw. einem unmenschlich-rücksichtslosen Umgang gleichkommt.

WAS GENAU MACHT MOBBING AM ARBEITSPLATZ AUS?

Mobbing kann grundsätzlich jeden Menschen treffen, also auch jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer. Da die meisten Menschen einen großen Teil ihres Tages am Arbeitsplatz verbringen, ist dort auch die Chance für Konflikte und Mobbing sehr hoch.

Das Mobbing am Arbeitsplatz tritt in verschiedenen Formen auf. Von offener Feindschaft bis hin zu hinterhältigen Intrigen. Manche Mobberinnen und Mobber zielen dabei auf die Arbeitsleistung und die Kompetenz des Opfers ab und versuchen, diese herabzuwürdigen. Andere wiederum greifen Aussehen oder Persönlichkeit des Opfers an.

BEISPIELE FÜR MOBBING AM ARBEITSPLATZ

Folgende Beispiele sollen einen Überblick schaffen, welche Formen Mobbing am Arbeitsplatz annehmen kann:

1) Unsachliche Kritik: Kritik und Konflikte gehören im Arbeitsalltag dazu. Sind diese allerdings allgegenwärtig, unverhältnismäßig und herabwürdigend, handelt es sich um reine Schikanen. Insbesondere wenn die Chefin bzw. der Chef die Kritik im Beisein der Kolleginnen und Kollegen (z.B. bei Meetings) äußert, mit dem Ziel, das Ansehen eines Arbeitnehmers oder einer Arbeitnehmerin zu schädigen.

2) Ausgrenzung und Isolation: Ausgrenzung kann in unterschiedlichen Situationen vorkommen. Kolleg: innen gehen einem Arbeitnehmer im Betrieb demonstrativ aus dem Weg. Die bzw. der Betroffene wird ignoriert und wie Luft behandelt. Betritt sie oder er den Raum, verstummen die Gespräche.

3) Verweigerung selbstverständlicher Hilfen: Braucht eine Kollegin/ein Kollege Hilfe bei etwas, wird ihr bzw. ihm diese verweigert. Selbst wenn es um selbstverständliche Hilfe geht, die andere Mitarbeiter: innen in derselben Situation bekommen würden.

4) Unhöflichkeit und Beleidigung: Arbeitnehmer: innen werden respektlos behandelt, angeschrien oder ständig unterbrochen. Mobber:innen versuchen, die bzw. den Betroffene: n öffentlich lächerlich zu machen. Im Extremfall kommt es zu rassistischen oder sexistischen Beleidigungen und anderen untergriffigen Äußerungen.

5) Verbreitung von Gerüchten: Das Streuen von falschen Gerüchten ist besonders hinterhältig. Kolleg: innen beginnen hinter vorgehaltener Hand zu tuscheln und zu lachen. Die betroffene Person wird plötzlich mit Abneigung konfrontiert und weiß häufig nicht einmal, wer die Gerüchte in die Welt gesetzt hat.

6) Vorenthalten von Informationen: Ein Meeting wird kurzfristig verschoben oder ein Termin abgesagt. Werden einer bzw. einem Mitarbeiter:in vorsätzlich wichtige Informationen vorenthalten, die ihrer oder seiner Arbeit schaden, handelt es sich dabei um Mobbing.

7) Sexuelle Belästigung: Sexuell anzügliche Kommentare, unsittliches Berühren oder andere unerwünschte Annäherungsversuche sind ebenfalls eine Form von Mobbing.

8) Sabotage: Besonders intrigant sind Mobber:innen, die gezielt die Arbeitsleistung ihres Opfers sabotieren. Sie geben ihr/ihm falsche Informationen weiter, lassen wichtige Unterlagen verschwinden oder manipulieren den Computer.

9) Tätlicher Angriff: Eine offene Form von Mobbing liegt vor, wenn ein: e Mitarbeiter: in körperlich bedroht oder verletzt wird. In der Praxis gängig sind das Stellen eines Beines oder ein „versehentliches“ Anrempeln. Solange es keine aggressiveren Ausmaße annimmt, fühlt sich das Opfer gedemütigt, kann die Angriffe aber nicht hinreichend beweisen.

10) Überforderung oder Unterforderung: Möchten Arbeitgeber Mitarbeiter: innen loswerden, weisen sie Arbeitnehmern oftmals Tätigkeiten zu, die sie unterfordern oder überfordern sollen. Beides zermürbt die Arbeitsmoral der bzw. des Betroffenen und soll sie oder ihn zur Eigenkündigung bewegen. Erhält ein: e Arbeitnehmer: in andauernd Aufgaben, die sinnbefreit oder nicht zu bewältigen sind, kann Mobbing am Arbeitsplatz vorliegen.

11) Cybermobbing: In manchen Fällen setzen Täter: innen auf Cybermobbing. So werden beispielsweise in betriebsinternen Chatgruppen peinliche Fotos des Opfers veröffentlicht.

WAS WEISS MAN ÜBER DIE TÄTER:INNEN UND DIE MOBBING OPFER?

Am Arbeitsplatz wird per Definition zwischen Mobbing seitens der Vorgesetzten und solchem, das von Mitarbeitenden gleicher oder unterer Rangfolge ausgeht, unterschieden. Ersteres ist auch unter dem Namen „Bossing“ bekannt.

Dieses Bossing tritt in Deutschland – je nach Umfrage – in 40 bis 70% der Fälle auf. Mobbing durch Untergebene wird hingegen nur in 2% der Mobbingfälle berichtet, der Rest (laut Schätzungen 30 bis 60%) entfällt auf Kolleg:innen.

Studien zeigen, dass die Mobber hauptsächlich Männer, die Mobbing Opfer dagegen mehrheitlich Frauen sind. Dies mag an der höheren Erwerbstätigkeitsquote der männlichen Bevölkerung und insbesondere am Vorgesetzten-Status liegen, den Männer häufiger innehaben.

Außerdem sind Frauen grundsätzlich eher bereit, über Mobbing zu sprechen, sich psychische und gesundheitliche Probleme einzugestehen und Hilfsangebote wahrzunehmen. Männer betrachten Mobbing eher als zu verschweigendes individuelles Versagen, weshalb sich betroffene Männer häufiger nicht in der Statistik widerspiegeln.

WELCHE URSACHEN KANN ES FÜR MOBBING AM ARBEITSPLATZ GEBEN?

Bei der Suche nach Ursachen geht es nicht darum, Entschuldigungen für das Verhalten der Mobber: innen zu finden. Stattdessen sollen aus den Ursachen Maßnahmen abgeleitet werden, um Mobbing am Arbeitsplatz in Zukunft verhindern zu können.

Als eine der möglichen Ursachen für Mobbing gilt die Persönlichkeit des Mobbers bzw. der Mobberin. Man geht davon aus, dass Menschen zu Mobbern werden, um ihr schwaches Selbstvertrauen zu kompensieren. Mobber: innen benutzen demnach die Opfer als Prügelknaben und als Projektionsfläche für ihre eigenen negativen Emotionen. Kurz gesagt bewirkt beispielsweise Mobbing am Arbeitsplatz Mobbing.

Am weitesten verbreitet ist unter Forschenden jedoch die Annahme, dass strukturelle Faktoren Mobbing auslösen. So ist Mobbing eine Waffe im innerbetrieblichen Wettstreit um knappe Ressourcen wie zum Beispiel Aufstiegspositionen oder Arbeitsplatzsicherheit. Bei wachsender volkswirtschaftlicher Konjunktur nimmt das innerbetriebliche Mobbing daher ab, in der Rezession – wenn vor allem die Arbeitslosigkeit bedrohlicher wird – zu.

Äußerst schlechte Arbeitsorganisation und Produktionsmethoden – wie etwa unklare Zuständigkeiten, Monotonie, Stress, allgemeine Mängel in der Kommunikations- und Informationsstruktur, ungerechte Arbeitsverteilung, Über- und Unterforderung, mangelnder Handlungsspielraum oder Kooperationszwänge – gelten als konkrete Ursachen für Mobbing.

Begünstigende Faktoren – wie etwa „Wasser predigen und Wein trinken“ seitens des Managements, Konkurrenz unter den Mitarbeitern oder eine Organisationskultur, die keine hemmenden Mechanismen gegen Mobbing hat – kommen hinzu.

Tiefgreifende organisatorische Veränderungen gelten ebenfalls als Ursachen für Mobbing. Das Risiko, gemobbt zu werden, ist in Organisationen, in denen technologischer Wandel oder eine Änderung der Eigentümerstruktur stattfinden, deutlich größer.

Gewerkschaften berichten außerdem, dass einige Unternehmen Mobbing am Arbeitsplatz als Strategie verwenden, um (bestimmte) Mitarbeiter: innen zur Eigenkündigung zu bewegen, und sie somit Kündigungsschutz-Vorschriften unterlaufen oder Abfindungszahlungen vermeiden.

WELCHE FOLGEN HAT MOBBING AM ARBEITSPLATZ FÜR BETROFFENE ARBEITNEHMER:INNEN?

Wie belastend sich eine derartige Mobbing Situation für die Mobbing Opfer anfühlt, kann wohl nur wirklich beurteilen, wer diese dunkle Seite der Arbeit am eigenen Leib erfahren hat.

Regelmäßige feindselige Angriffe und Schikanen rufen negative Gefühle und starke Verunsicherungen bei der betroffenen Person hervor, was natürlich nicht ohne Folgen auf ihr Arbeits- und Leistungsverhalten bleibt. 98,7 % der deutschen Mobbingopfer geben diesbezüglich negative Auswirkungen an.

Am häufigsten nennen Opfer laut Mobbing-Report starkes Misstrauen, Nervosität, sozialen Rückzug, Ohnmachtsgefühle, innere Kündigung, Leistungs- und Denkblockaden, Selbstzweifel an den eigenen Fähigkeiten, Angstzustände und Konzentrationsschwächen. Da die Mobbing Opfer durch die Hölle gehen, ist dies nicht weiter verwunderlich. Doch das ist noch nicht alles.

WIE VIELSCHICHTIG SIND DIE AUSWIRKUNGEN AUF DIE MOBBING-OPFER?

Die Folgen von Mobbing bei der Arbeit auf die Opfer des Mobbings können erheblich über einen bloßen Verlust von Lebensqualität der betroffenen Person hinausgehen. Auswirkungen des Mobbings sind in allen Lebensbereichen festzustellen.

In Bezug auf das Berufsleben kann Mobbing zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Versetzung und Erwerbsunfähigkeit des Opfers führen.

Die privaten und familiären Auswirkungen von Mobbing auf die betroffenen Menschen sind ebenfalls vielschichtig. Zu den häufigsten Folgen gehören laut Mobbing-Report soziale Isolation, Streit in der Familie beziehungsweise Partnerschaft, finanzielle Probleme, Antriebslosigkeit und Aggressivität. Mobbing am Arbeitsplatz wirkt sich also nicht nur auf das Arbeitsleben aus.

Wird die/der Arbeitnehmer: in über einen längeren Zeitraum gemobbt, können sich chronische Krankheiten im Bereich des Herz- und Kreislaufsystems, des Magen- und Darmtrakts sowie Atemwegserkrankungen und Hauterkrankungen einstellen.

Laut Mobbing-Report erkranken 43,9 % der Betroffenen, davon sind fast die Hälfte über einen längeren Zeitraum krank. Mobbing am Arbeitsplatz stellt für die betroffenen Personen häufig ein traumatisches Ereignis dar, das sich nicht so einfach „gerade rücken“ lässt.

Unter den Mobbinghandlungen leidet somit auch die psychische Gesundheit. Häufig treten schwere Depressionen und Suchterkrankungen auf. Die Selbstmordgefährdung steigt.

WELCHE AUSWIRKUNGEN HAT MOBBING AM ARBEITSPLATZ NOCH?

Zusätzlich zu diesen extremen Auswirkungen des Mobbings auf die betroffenen Personen sind auch Folgen für die Gesamtgesellschaft sowie für dien Arbeitgeber zu beachten.

In der Gesellschaft geht es vor allem darum, dass die Gesundheit der Menschen leidet. Außerdem entstehen auch gesamtgesellschaftlich Kosten, wenn viele Arbeitnehmer aufgrund des Mobbings nicht mehr in der Lage sind, einer Arbeit nachzugehen.

Auch für die Arbeitgeber gibt es durch Mobbing verschiedene Probleme. Zum einen entstehen den Unternehmen durch den häufigen krankheitsbedingten Ausfall von Arbeitnehmern immense Kosten, auf der anderen Seite verschlechtert sich durch Mobbing das Arbeitsklima und regelmäßige Beschwerden der Mitarbeiter: innen über Mobbing Handlungen stellen auch einen Verlust der Reputation des Betriebs dar. Aus diesem Grund schaffen viele Arbeitgeber Strukturen und Möglichkeiten für die Beschäftigten, um aktiv gegen Mobbing vorzugehen.

WAS WIRD VOM ARBEITGEBER GEGEN MOBBING AM ARBEITSPLATZ UNTERNOMMEN?

Betriebliche Strategien gegen Mobbing lassen sich in Prävention und Intervention einteilen.

Als zentrale Präventionsmaßnahme gilt der Aufbau einer Organisations- und Führungskultur im Betrieb, die eine konstruktive Zusammenarbeit garantiert, in der jede und jeder Einzelne von allen wertgeschätzt wird. Diese Maßnahme muss selbstverständlich über einen längeren Zeitraum etabliert werden. Sie wirkt effektiv den oben benannten auslösenden Faktoren von Mobbing am Arbeitsplatz entgegen.

Sekundäre Maßnahmen sind: Aufklärung, Installation einer betriebsinternen Infrastruktur gegen Mobbing am Arbeitsplatz, die systematische Sammlung von Daten über Mobbing im Betrieb oder die Beseitigung von betrieblichen Rollen-Konflikten.

WELCHE INTERVENTIONSMÖGLICHKEITEN HABEN ARBEITNEHMER?

Bei der Intervention geht es zuerst darum, die mobbende Person zu stoppen, z. B. durch Mediation.  Mediation bietet allerdings ausschließlich Erfolgschancen, wenn die/der Täter: in eine Lösung des Konfliktes möchte. Nachdem der/dem Mobber: in Einhalt geboten wurde, kommt der Unterstützung des Opfers eine gewichtige Bedeutung zu.

Ebenso muss die/der Täter:in so unterstützt werden, dass sie bzw. er sein Verhalten nicht nur im aktuellen Fall, sondern grundsätzlich ändert und anders mit Konflikten umgeht. Psychotherapie, Selbsthilfegruppen und medizinische Therapien gelten als geeignete Unterstützungsmaßnahmen, sowohl für das Opfer als auch für die bzw. den Täter: in.

Verantwortlich für die Gestaltung der Unternehmens- und Führungskultur, für den Arbeitsschutz und für die Intervention in konkreten Mobbing-Fällen ist der Arbeitgeber. Wenn er diese Aufgabe nicht nachweislich erfüllt, kann er vom Opfer arbeits- und zivilrechtlich belangt werden (siehe unten).

WAS KANN MAN ALS MOBBING-OPFER KONKRET GEGEN MOBBING AM ARBEITSPLATZ UNTERNEHMEN?

Es gibt auch für Opfer des Mobbings verschiedene Möglichkeiten, aktiv gegen das Mobbing vorzugehen. In vielen Fällen (laut Mobbing-Report 22,5 %) sehen die Opfer als einzigen Ausweg die Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wenn dies jedoch nicht gewünscht oder nicht machbar ist, gibt es auch noch andere Möglichkeiten.

Praktiker empfehlen Betroffenen, der bzw. dem Täter: in Grenzen zu setzen, soweit es ihnen möglich ist und sie sich in der dazu notwendigen seelischen Verfassung befinden. Es gilt demzufolge als außerordentlich wichtig, dass das Opfer der bzw. dem Mobber: in frühestmöglich ein klares „Stopp!“ signalisiert. Ansonsten kann sich die/der Täter: in darin bestätigt fühlen, ruhig weiter mobben zu können.

Diese Aktion wirkt zweifach. Zum einen stellt sie eine innere Umkehr bei der oder dem Betroffenen dar, sich nicht mehr als wehrloses Opfer zu fühlen. Zum anderen signalisiert die Aktion dem oder den Mobbern das Ende des „leichten Spiels“.

Dabei sollte es der/dem Betroffenen klar sein, dass das erste Anzeichen einer Gegenwehr voraussichtlich zu einer Veränderung der Situation führen kann, bei der eine Eskalation wahrscheinlich ist. Es empfiehlt sich daher, die Unterstützung eines Mobbingberaters oder einer Beraterin zu suchen, welche sich mit Mobbingsachverhalten auskennen und so der/dem betroffenen Mitarbeiter:in den Rücken stärken kann.

WELCHE ANSPRECHPARTNER:INNEN GIBT ES FÜR MOBBING-OPFER?

Betroffene Arbeitnehmer:innen, die den oder die Täter:in nicht selbst zur Rede stellen können, können sich Hilfe innerhalb des Betriebes suchen. Erster Ansprechpartner ist immer der oder die Vorgesetzte, oder falls diese: r am Mobbing beteiligt ist, deren Chef:in. Kolleg:innen kommen genauso als Unterstützung in Frage.

Gespräche mit einer/einem Täter:in sollen grundsätzlich zu dritt geführt werden. Die bzw. der Dritte (egal ob Chef: in, Kollege:in oder andere Mitarbeiter: innen, die vielleicht sogar auf Mobbing spezialisiert sind) nimmt dabei eine Rolle als Zeuge, Katalysator, Moderator, Coach oder Mediator ein.

Der Betriebs- oder Personalrat kann als Interessensvertreter der/des Mitarbeiters als Partner für Mobbingopfer geeignet sein. Besonders, wenn Führungskräfte am Mobbing beteiligt sind. Es kann aber, insbesondere in kleineren Unternehmen und im öffentlichen Dienst (Personalrat), passieren, dass sich der Betriebsrat mit den Angreifern solidarisiert. Externe Beratungsstellen stellen eine weitere Anlaufstelle für Opfer von Mobbing dar, um Hilfe zu erhalten.

Ist der Druck, der durch das Mobbing am Arbeitsplatz entstanden ist, zu groß, kann man sich auch jederzeit ärztliche Hilfe suchen und sich von einem Arzt krankschreiben lassen. Dadurch schafft man fürs Erste einen Schonraum. Der Arzt bzw. die Ärztin kann dann auch weiter gesundheitlich beraten.

EIN WEITERER TIPP: DAS MOBBING-TAGEBUCH

Als ein nützliches Hilfsmittel für Opfer gilt ein „Mobbing Tagebuch“, in dem das Opfer den Verlauf der Mobbingsituation so genau wie möglich festhalten soll. Dabei hält die/der Betroffene jedes Mal die Uhrzeit und die jeweilige Situation fest, in der es zu Übergriffen kam, wer welche Handlung begangen hat, welche Personen mit anwesend waren und die Situation eventuell mitbekommen haben, und wie sie bzw. er sich dabei gefühlt hat.

Eventuelle körperliche oder gesundheitliche Reaktionen als Folge und der zeitliche Abstand, in dem sie aufgetreten sind, werden ebenfalls im Mobbing Tagebuch vermerkt.

Außerdem bietet sich in diesem Tagebuch die Möglichkeit, eventuelle Arztbesuche zu dokumentieren, die aufgrund der Vorfälle nötig sind. Im Falle einer Gerichtsverhandlung dient das Mobbing Tagebuch als Hilfe zur Beweissicherung.

IST MOBBING AM ARBEITSPLATZ STRAFBAR?

In Deutschland ist Mobbing am Arbeitsplatz für sich genommen kein strafbares Delikt. Einzelne Mobbinghandlungen sind jedoch strafbar und können angezeigt werden. Beispiele: Mobbingfälle, bei denen die Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz sexuell belästigt oder körperlich beeinträchtigt wurden.

Mobbing am Arbeitsplatz unterliegt außerdem laut Arbeitsrecht einer besonderen gesetzlichen Kontrolle. Arbeitgeber stehen in der Pflicht, ihre Arbeitnehmer: innen vor psychischen Beschwerden zu bewahren. Dieses Recht der Arbeitnehmer:innen ergibt sich aus dem deutschen Grundgesetz. Der Arbeitgeber ist laut Arbeitsrecht verpflichtet, das Persönlichkeitsrecht, die Gesundheit und die Ehre der Arbeitnehmer: innen zu schützen.

Anders als in Frankreich und Schweden gibt es in Deutschland zwar kein spezielles Mobbing-Schutzgesetz, aber aus dem vorhandenen Arbeitsrecht, wie dem Arbeitsschutzgesetz, ergeben sich einige Schutz- und Handlungsmöglichkeiten für Betroffene.

WELCHE RECHTE HABEN MOBBING-OPFER?

In den letzten Jahren wurden durch mehrere Gerichtsurteile (auch des Bundesarbeitsgerichts; BAG) grundsätzlich die Rechte der gemobbten Arbeitnehmer:innen gestärkt und die Pflichten der Arbeitgeber erweitert.

Das Thüringer Landesarbeitsgericht hat entschieden, dass „der Arbeitgeber als Störer nicht nur dann in Anspruch genommen werden (kann), wenn er selbst den Eingriff begeht oder steuert, sondern auch dann, wenn er es unterlässt, Maßnahmen zu ergreifen oder seinen Betrieb so zu organisieren, dass eine Verletzung des Persönlichkeitsrechts ausgeschlossen wird“. Das Arbeitsrecht und die Rechtsprechung der Landesgerichte und des BAG bieten also durchaus Möglichkeiten und Rechte für Mitarbeiter:innen, die von Mobbing am Arbeitsplatz betroffen sind.

WIE KANN ICH BEWEISEN, DASS ICH GEMOBBT WERDE?

Mobbing bei der Arbeit kann zur fristlosen (außerordentlichen) Kündigung der mobbenden Person führen. Problematisch ist jedoch immer der konkrete Nachweis des Mobbings, da Mobber:innen versuchen, ihre Handlungen zu verschleiern.

Man muss dabei bedenken, dass Zeug:innen aus Angst, selbst Mobbingopfer zu werden, oftmals nicht bereit sind, vor Gericht auszusagen. Diese mangelnde Bereitschaft gilt insbesondere dann, wenn Zeug: innen bei der Arbeit in einem Abhängigkeitsverhältnis zur/zum Mobber: in stehen.

Überlange Verfahrensdauern von mehr als zwölf Monaten sind bei einigen Arbeitsgerichten an der Tagesordnung und belasten die Opfer zusätzlich. Im Falle eines Strafverfahrens werden viele Mobber:innen daher nicht verurteilt und können danach ungestört weiter mobben.

Damit dies verhindert werden kann, ist die saubere Dokumentation der Schikanen sowie der Auswirkungen der Mobbinghandlungen auf die eigene Gesundheit und das Berufsleben essentiell (zum Beispiel im Mobbing Tagebuch).

WAS KANN ICH TUN, WENN ICH MOBBING IN MEINEM BETRIEB BEOBACHTE?

Klassisch beginnt Mobbing am Arbeitsplatz mit sozialer Ausgrenzung. Manchmal fängt es aber auch damit an, dass böse Gerüchte über den Arbeitnehmer in Umlauf geraten, die, soweit unbegründet, als üble Nachrede strafbar sein können. Ist dann noch das Betriebsklima schlecht und setzt sich der Arbeitgeber nicht für die bzw. den Betroffene: n ein, wird die Situation schnell untragbar.

Das muss allerdings nicht sein. Nicht nur die/der Betroffene kann sich gegen die Mobber: innen zur Wehr setzen. Auch Kollegen können ein Fehlverhalten ansprechen, sobald sie es bemerken, und damit dem Mobbing am Arbeitsplatz schon frühzeitig vorbeugen.

Mobbing am Arbeitsplatz zu erkennen ist deshalb nicht nur für die Kollegen des Opfers wichtig. Auch der Arbeitgeber beziehungsweise die Vorgesetzen und die/der Chef: in sollten ein Interesse daran haben, zu erkennen, ob am Arbeitsplatz gemobbt wird. Schließlich haben sie eine Fürsorgepflicht gegenüber den Beschäftigten.

Anzeichen, dass ein Mensch in Ihrem Betrieb Mobbing erfährt, gibt es viele, da das Problem auf ganz unterschiedliche Art und Weise auftreten kann (Beispiele siehe oben). Ein Großteil der Beschäftigten schaut in solchen Fällen lieber weg als genauer hin, um nicht selbst in den Fokus zu geraten.

Für betroffene Opfer von Mobbing am Arbeitsplatz macht es aber einen riesigen Unterschied, ob die – ansonsten unbeteiligten – Kollegen oder die bzw. der Chef: in die Überschreitung der Grenze einfach hinnehmen und die Opfer das Gefühl bekommen „keiner macht was und alle sehen es“ oder ob sie versuchen, zumindest Hilfe anzubieten. Deswegen: Angriffe nicht verharmlosen!

Wenn Sie in die Situation kommen, dass Sie Anzeichen für Mobbingfälle am Arbeitsplatz bei Ihrem Arbeitgeber wahrnehmen, so unternehmen Sie bitte etwas dagegen. Melden Sie dies beispielsweise der/dem nächsten Vorgesetzten oder auch deren Chef: in oder suchen Sie externe Hilfsangebote auf. Dadurch verbessert sich auch das Arbeitsklima für Sie und die anderen Kollegen.

AUF EINEN BLICK: MOBBING AM ARBEITSPLATZ, DIE AUSWIRKUNGEN UND WAS DAGEGEN GETAN WERDEN KANN

Mobbing beschreibt laut Definition Gewalt, die durch das wiederholte und regelmäßige, vorwiegend seelische Schikanieren, Quälen und Verletzen eines einzelnen Menschen durch eine beliebige Art von Gruppe oder Einzelperson definiert ist.

Die Folgen des Mobbings am Arbeitsplatz können erheblich über einen bloßen Verlust von Lebensqualität der Opfer des Mobbings hinausgehen: Teilweise verursacht Mobbing sogar langfristige gesundheitliche Einschränkungen, sowohl der Psyche als auch des Körpers.

Gegen Mobbing lässt sich mehr unternehmen, als man zuerst meinen könnte. Für Arbeitgeber und die Vorgesetzen ist das Folgende wichtig, zu wissen: Der Aufbau einer Organisations- und Führungskultur im Betrieb, die eine konstruktive Zusammenarbeit garantiert, in der jede und jeder Einzelne von allen wertgeschätzt wird, gilt als zentrale Präventionsmaßnahme.

Auch die Opfer des Mobbings haben selbst die Chance, sich unabhängig von ihrem Arbeitgeber gegen das Mobbing zu wehren. Eine wirkungsvolle Maßnahme ist das Setzen von Grenzen für die bzw. den Mobber:in. Ebenfalls wichtig und effektiv: sich Hilfe suchen (bei Chef:in, Kolleg:innen, Betriebsrat oder externen Hilfsangeboten). Da viele Mobbing Handlungen strafbar sind, lohnt sich für eventuelle Gerichtsverfahren das konsequente Führen eines Mobbing Tagebuchs.

Zu guter Letzt kommt auch der/dem Chef:in und den Kolleg:innen des Opfers eine wichtige Rolle im Kampf gegen Mobbing am Arbeitsplatz zu. Wenn diese aktiv und am besten frühzeitig einschreiten, wird häufig dem Mobbing Einhalt geboten.