Weiterbildung zur Fachkraft in
Kindertageseinrichtungen / Modul 5

Die besten Talente wollen vor allem eines: Sich ständig weiterentwickeln.

Mit dem fortschreitenden Ausbau der Kinderbetreuung werden pädagogische Fachkräfte zunehmend ein knappes Gut. Um den Bedarf zu decken, haben berufserfahrene Kinderpfleger:innen bzw. Ergänzungskräfte jetzt die Möglichkeit mit einem neuen kreativen Konzept sich berufsbegleitend zur pädagogischen Fachkraft weiterzubilden und den Abschluss zur „Fachkraft in Kindereinrichtungen“ zu erlangen.

Träger von Kindertageseinrichtungen können diese Weiterbildung unter den richtigen Voraussetzungen durch die Agentur für Arbeit gezielt fördern lassen.

Warum Weiterbildung bei Petschwork Consulting?

Weiterbildungen gibt es wie Sand am Meer. Wir vertrauen lieber auf unsere Expertise – Die Petschwork Consulting GmbH ist ein seit Jahren etablierter Anbieter von systemischen Beratungs- und Coachingdienstleistungen, Personalentwicklungsmaßnahmen und zertifizierten Weiterbildungen im Auftrag öffentlicher Institutionen.

Wir haben langjährige Erfahrung mit Weiterbildungen im Bereich Kindertageseinrichtungen, u.a. die Vorbereitung auf die externe Prüfung zum/zur Kinderpfleger:in.

Fundierte Kenntnisse des Arbeitsmarktes, das Wissen um psychologische Aspekte im Weiterbildungsprozess und unsere jahrelange Erfahrung in Training und Coaching – Wir wissen, was zu tun ist und begleiten Sie gerne.

Welche Zugangsvoraussetzungen brauche ich für die Weiterbildung?

Teilnehmende haben zwei Optionen in Modul 5 einzusteigen. Je nach Einstieg gelten folgende verbindliche Zugangsvoraussetzungen:

alle Teilnehmenden müssen folgende Nachweise erbringen:

  • Erfolgreicher Abschluss von Modul 4
  • Mindestalter 25 Jahre beim Start der Qualifizierung
  • Nachweis über einen Mittelschulabschluss oder höher
  • Nachweis einer mindestens zweijährigen Tätigkeit auf Ergänzungskraftniveau (mit mind. 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit, Personalzustimmung gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG für mindestens einen Betreuungsbereich als Ergänzungskraft) in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtung.
Hinweis:
  • Die Anstellungszeit, während Block B wird nur dann angerechnet, wenn eine Anstellung als genehmigte Ergänzungskraft in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtungen im Umfang von mind. 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit erfolgt ist.
  • Die Tätigkeit in einer Großtagespflege (GTP) oder im offenen oder kooperativen Ganztag in Bayern muss mindestens über einen Zeitraum von zwei Jahren nach Abschluss von Modul 4 erfolgt sein. Das heißt, die Praxiserfahrung in der GTP oder im offenen oder kooperativen Ganztag während der Qualifizierung in Block B wird nicht angerechnet.
  • Bei einer anderen Erstsprache als Deutsch: Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau)
  • Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis von mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit als genehmigte Ergänzungskraft gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG in einer betriebserlaubnispflichtigen Kindertageseinrichtung in Bayern mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft zu Beginn der Qualifizierung.

 

oder

  • Nachweis über den Abschluss einer mindestens zweijährigen einschlägigen Berufsausbildung (z.B. Kinderpflege) oder eines einschlägigen Studiums (z.B. inländisches Grundschullehramt)
  • Mindestalter 25 Jahre beim Start der Qualifizierung
  • Nachweis über einen Mittelschulabschluss oder höher
  • Nachweis über eine mindestens zweijährige Tätigkeit auf Ergänzungskraftniveau für mindestens einen Betreuungsbereich als Ergänzungskraft (mit mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit) in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten bayerischen Kindertageseinrichtung gem. § 16 Abs. 6 Abs. 2 AVBayKiBiG oder zwei Jahre Tätigkeit in einer staatlich geförderten GTP oder im offenen oder kooperativen Ganztag in Bayern
  • Bei einer anderen Erstsprache als Deutsch: Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse (mind. B2 Niveau)
  • Nachweis über ein bestehendes Arbeitsverhältnis von mindestens 50 % der wöchentlichen Arbeitszeit als genehmigte Ergänzungskraft gem. § 16 Abs. 6 Satz 2 AVBayKiBiG in einer betriebserlaubnispflichtigen und staatlich geförderten Kindertageseinrichtung in Bayern mit Praxisanleitung durch eine Fachkraft zu Beginn der Qualifizierung

Weitere Details zu den Zugangsvoraussetzungen und zum Quereinstieg finden Sie auf der Homepage
www.kita-fachkraefte.bayern

Schwerpunkte Weiterbildung

So läuft die Weiterbildung ab:

Der Kurs findet im Blended Learning-Format statt, mit Präsenzveranstaltungen, Online-Workshops sowie flexiblen Einheiten im selbstgesteuerten Lernen. Mit Kurzvorträgen, Diskussionen, Gruppenarbeit, Fallarbeit, Selbstreflexionsübungen und Videofeedbackeinheiten werden die Inhalte zu folgende Themen praxisnah und transferorientiert erarbeitet:

  • Pädagogische Professionalität als Fachkraft erwerben

  • Differenziertes Verständnis von Bildung, Lernen und der pädagogischen Schlüsselprozesse

  • Reflexion der neuen Rolle als Fachkraft und evtl. Gruppenleitung mit Hinblick auf Leitungskompetenzen

  • Vertiefende Inhalte zu Bildung und Lernen auf Grundlage des BayBEP sowie zu den Themen Bildungsbereiche, Inklusion und Partizipation

  • Wissenschaftliche Fundierung (Entwicklungspsychologie, Pädagogik)

  • Vertiefung und praktische Anwendung der rechtlichen Grundlagen und Grundlagen für die Leitung von Gruppen und Organisation von Einrichtungen

  • Umsetzung der pädagogischen Schlüsselprozesse in Eigenverantwortung

  • Bildungsprozesse und Interaktion nach innen (Kinder, Team) und außen (Eltern, Träger, Schule, Gemeinde, Fachdienste), Konzeptionelle Mit-Verantwortung für die Einrichtung

  • Stärkung der Organisations-, Steuerungs- und Leitungskompetenz (Gruppenleitung, Anleitung)

Insgesamt umfasst der Kurs 300 Einheiten, die sich wie folgt aufteilen:
100 Einheiten

100 UE-Präsenzveranstaltungen (entsprechen 5-6 Blöcken donnerstags & freitags)

100 Einheiten

100 UE in Online-Workshops (4 UE werktags)

100 Einheiten

100 UE flexible, freie Zeiteinteilung durch selbstgesteuerte Lerneinheiten auf dem Kita-Hub

Starttermin/Dauer/Kosten

  • nächster Start: Kurs 7 voraussichtlich Ende Januar 2025

  • Der Kurs dauert ca. 15 Monate und wird als Selbstzahlermodell und als geförderte Weiterbildung angeboten, das heißt, er wird über Teilnahmegebühren finanziert.

  • Fragen Sie Ihren (künftigen) Arbeitgeber nach konkreten Unterstützungsmöglichkeiten, wie z.B. eine Förderung durch die Agentur für Arbeit!

  • Die Teilnehmergebühr beträgt 3345,- € zzgl. MwSt. (die geförderte Weiterbildung ist umsatzsteuerbefreit)

Häufig gestellte Fragen

Alle Voraussetzungen finden Sie hier.

Nach einem unverbindlichen Informationsgespräch und wenn Sie alle Zugangsvoraussetzungen erfüllen, senden Sie die Unterlagen an [email protected]. Wir setzten uns dann zeitnah mit Ihnen in Verbindung.

Aktuell ist die Zertifizierung für die Förderung mit Bildungsgutschein laufend.
Die Kosten der Weiterbildung betragen 3950 Euro.
Ja, alle Zugangsvoraussetzungen müssen ausnahmslos zu Weiterbildungsbeginn vorliegen, sonst ist eine Teilnahme leider nicht möglich.

Sie erfüllen (noch) nicht alle Voraussetzungen? Dann können Sie sich gern für einen späteren Kurs anmelden, sobald Sie alle Zugangsvoraussetzungen erfüllen.

Folgende Nachweise sind zulässig:

  • Bestätigung des Arbeitgebers
  • Kopien Ihrer Arbeitszeugnisse
  • Kopien Ihrer Arbeitsverträge
Hier benötigen Sie ein Sprachzertifikat, welches Ihnen mindesten das Sprachniveau B2 bestätigt.

Die genauen Termine für die Weiterbildung können Sie der aktuellen Terminübersicht entnehmen

Der wichtigste Mensch sind Sie: Bei Petschwork Consulting stehen Sie im Mittelpunkt.

Sie möchten an der Weiterbildung teilnehmen?

Bitte schicken Sie folgende Unterlagen vollständig in einer Pdf-Datei per Email an [email protected] oder per Post:
  • Schriftliche Bewerbung mit Motivationsschreiben, tabellarischem Lebenslauf Zeugnissen und allen Nachweisen
  • ausgefülltes Anmeldeformular

Bitte senden Sie uns ausschließlich Kopien zu, da wir Bewerbungsunterlagen nicht zurücksenden können.